Wie fühlt Ihr Euch unterwegs auf dem Rad in Oberursel oder Steinbach und drumherum? Alles sicher und fein? Auch, wenn Ihr mit Kindern unterwegs seid? Oder gibt es Situationen, wo das Miteinander im Verkehr nicht so gut klappt?
Beim Fahrradklima-Test des ADFC könnt Ihr beurteilen, wie Radfahren hier vor Ort ist. Und Ihr könnt mitteilen, was und wo es nicht so gut ist.
Der Fahrradklima-Test findet zum 11. Mal statt vom 1. September bis 30. November. Er ist die weltweit größte Befragung zum Fahrradklima. Den Kommunen geben die Ergebnisse wichtige Hinweise, wie sie ihre Infrastuktur verbessern können. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert den ADFC-Fahrradklima-Test aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans.
2022: Rund 245.000 Teilnahmen, 1.114 Städte in der Wertung
Der ADFC-Fahrradklima-Test fand 2022 zum zehnten Mal statt. Rund 245.000 Radfahrerinnen und Radfahrer haben bei diesem Durchgang abgestimmt, davon nur 16 Prozent ADFC-Mitglieder. 1.114 Städte kamen in die Wertung, mehr als jemals zuvor. Bei den 27 Fragen ging es darum, ob man sich auf dem Rad sicher fühlt, wie gut die Radwege sind und wie viel die eigene Kommune für die Fahrradförderung tut. 5 Zusatzfragen drehten sich dieses Mal um das Radfahren im ländlichen Raum. Damit fundierte Ergebnisse erzielt werden, müssen pro Stadt mindestens 50, bei größeren Städten mindestens 75 beziehungsweise 100 Abstimmungsergebnisse vorliegen. Die Ergebnisse des Tests haben durch die breite Bürgerbeteiligung hohe Aussagekraft und können Kommunen helfen, das Angebot für Radfahrende gezielt zu verbessern.
Wer wüsste besser Bescheid über das Fahrradklima vor Ort als diejenigen, die dort mit dem Rad unterwegs sind?
An sie richtet sich die Online-Befragung des ADFC vom 1. September bis 30. November 2024.
Je mehr Menschen sich beteiligen, um so aussagekräftiger werden die Ergebnisse. Bitte nehmt Euch die Zeit, den Fragebogen auszufüllen.
Bei der Jubiläumsausgabe 2022 des ADFC-Fahrradklima-Tests erzielt Oberursel erneut der die Schulnote 4+ (3,7). 198 Menschen aus Oberursel haben an der bundesweiten Befragung teilgenommen.
Die Radfahrerinnen und Radfahrer in Oberursel schätzen geöffneten Einbahnstraßen (Note 2-) und die kleinen Verbesserungen der Oberflächen der Radwege (Note 3-4). Beides weist darauf hin, dass Oberursel kleine Maßnahmen zugunsten des Radverkehrs umsetzt.
Doch das reicht nicht, um das Radfahren in Oberursel für alle attraktiver zu gestalten.
„Es macht in der Tendenz immer weniger Spaß, in Oberursel Rad zu fahren,“ so das Fazit von Ulrike Heitzer-Priem vom Sprecherteam der Ortsgruppe Oberursel/Steinbach des ADFC. 59 Prozent der Radfahrenden fühlen sich eher gefährdet als sicher in Oberursel. Sie bemerken, dass die Fahrradförderung in jüngster Zeit deutlich nachließ. „Die bestehenden Planungen (Liebfrauenquartier, Frankfurter Landstraße, Dornbach-/ Mainstraße, Radschnellweg) kommen nicht voran, “ ergänzt Rainer Kroker vom Sprecherteam. Deutlich gestiegen ist die Gefahr des Fahrraddiebstahls.
Besonders wichtig sind den Befragten die „Akzeptanz als Verkehrsteilnehmer“ (3,4), das Sicherheitsgefühl (3,8) und Radwege ohne Hindernisse (3,7). Alle drei Punkte blieben in der Bewertung unverändert.
Jedoch haben sich Punkte, die dies befördern leicht verschlechtert – die wenigerer spürbare Kontrolle der Falschparker, der unzureichende Winter- und Reinigungsdienst auf Radwegen. Die Konflikte mit Fußgängerinnen und Fußgängern nehmen leicht zu, während die mit dem Autoverkehr nicht nachlassen. Die Medien berichten etwas weniger über den Radverkehr.
Die Ergebnisse Oberursel als pdf nachlesen.
Alle Freitext-Kommentare aus dem Hochtaunuskreis (pdf)
Bei der Jubiläumsausgabe 2022 des ADFC Fahrrad Klima Test erzielte Steinbach die Schulnote 3,7 gegenüber 3,6 im Jahr 2020. 55 Menschen aus Steinbach haben an der bundesweiten Befragung teilgenommen.
Radfahrerinnen und Radfahrer schätzen die geöffneten Einbahnstraßen in Gegenrichtung sowie die gute Erreichbarkeit des Stadtzentrums. In Bezug auf Stress und Spaß beim Fahrradfahren wird allerdings nur die Note 2,9 erreicht und bei der Akzeptanz als Verkehrsteilnehmer nur Note 3,7. Beides weist darauf hin, dass Steinbach zwar kleine Maßnahmen zu Gunsten des Radverkehrs umsetzt. Aber das reicht nicht, um das Radfahren in Steinbach für alle attraktiver zu gestalten.
Insbesondere das Radfahren in der Bahnstraße ist nicht zufriedenstellend. Es gibt mehrere Stellen an denen die Radfahrstreifen, wenn überhaupt vorhanden, aufhören und in den Hauptverkehr der Ortsdurchfahrt münden. Es fehlen sichere Abstellplätze, an Supermärkten, Apotheken Sporthallen, Kindergärten und Spielplätzen.
Von den Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept für Steinbach von Dezember 2021 wurde bisher nur sehr wenig realisiert und soll auch in Zukunft nur dann erfolgen, wenn ohnehin Baumaßnahmen anstehen.
Deutlich gestiegen ist die Gefahr von Fahrraddiebstählen. Ein Winterdienst auf Radwegen erfolgt nicht. Die Konflikte mit Fußgängerinnen und Fußgänger nehmen leicht zu während die mit dem Autoverkehr nicht nachlassen. Die Medien berichten etwas weniger über den Radverkehr. Alles in allem zieht der ADFC das Fazit: Hier ist noch viel Luft nach oben!
Die Ergebnisse 2022 für Steinbach als pdf nachlesen
Alle Freitext-Kommentare aus dem Hochtaunuskreis (pdf)
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
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Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.